Kostenübernahme
Es handelt sich um eine Privatpraxis.
Die Behandlung erfolgt für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Gesetzlich Krankenversicherten kann eine Überbrückungstherapie angeboten werden.
Privat Krankenversicherte sollten vor Beginn der Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und in welcher Höhe die Therapiekosten übernommen werden.
Die Kosten für privat versicherte Patienten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Selbstzahler: eine selbst finanzierte Therapie bietet den Vorteil des kurzfristigen Therapiebeginns ohne Wartezeiten. Außerdem erfolgt bei Selbstzahlern keine Übermittlung einer möglichen Diagnose einer psychischen Störung an die Krankenkasse.
Gesetzlich Krankenversicherten, die kurzfristig psychotherapeutische Hilfe benötigen, biete ich gern meine Leistungen zur Überbrückung in einer Akutsituation an.
Finanzierungsmodelle können individuell besprochen werden.
Psychotherapeutische Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Kinesiologische Leistungen können in einem Krankenversicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung unter Heilpraktikerleistungen eingeschlossen sein.
In der Regel handelt es sich aber um Selbstzahlerangebote.
In unserem kostenfreien Erstgespräch informiere ich Sie gern über die Kostensätze und Möglichkeiten der finanziellen Gestaltung.